§94 Verkündung der Entscheidung und Begründungspflicht
Die Entscheidungen des Patentgerichts werden direkt nach der mündlichen Verhandlung oder in einem sofort anzuberaumenden Termin verkündet. Dieser soll nur in Ausnahmefällen später als drei Wochen angesetzt werden. Die Entscheidungen werden den Beteiligten zugestellt. Statt einer Verkündung kann die Entscheidung zugestellt werden. Entscheidet das Patentgericht ohne vorhergehende mündliche Verhandlung, so wird die Entscheidung nicht verkündet, sondern zugestellt. Die Entscheidungen des Patentgerichts sind zu begründen.
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